Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Gar nicht so selten: Man fährt in die Ferien – und ist danach urlaubsreif. 222 spannende Reiseurteile zeigen: So bekommen Sie Ihr Geld zurück.
300 Liegen für 1000 Urlauber? Gestank und Getier im Ferienquartier? Discolärm nach Mitternacht? Glasklar: Reisemängel! Aber was ist, wenn Muezzin-Rufe nerven? Und die Speisen vom Mittag auch am Abend warten? Oder der Sitznachbar im Flugzeug schnarcht?
222 ausgefallene Urteile von deutschen Gerichten zeigen, was vor dem Kadi geht – und was nicht. Reiseprofi Th. Michael Schweizer hat die wichtigsten Entscheidungen deutscher Gerichte zusammengetragen. Natürlich müssen Hotels halten, was ihre Sterne versprechen. Doch dürfen Hartz-IV-Empfänger eigentlich ohne Genehmigung verreisen? Und wer bitte zahlt was, wenn der Koffer weg ist? Oder der Transfer-Bus?
Auch ob es für eine Notlandung Schmerzensgeld gibt, klärt dieser Nutzwert-Schmöker, der immer wieder auch zum Schmunzeln anregt. Wie etwa im Fall jener Sächsin, die nach Porto wollte, aber – dialektbedingt – in Bordeaux landete. Die Frau hatte vor Gericht ebenso Pech wie ein sturer Kenia-Urlauber: Weil der Mann seine vom Frühstücksbuffet stibitzte Banane einem hungrigen Affen nicht heraus rückte, biss der ihn kurzerhand.
Titel: Wenn Sterne lügen – Geld zurück bei Urlaubsärger!
Untertitel: Die 222 wichtigsten Reiseurteile mit Karikaturen von Rolf Müller und Mustertexten.